Grünes volles Licht bedeutet für die beiden Fahrzeuge, dass sie geradeaus freie Fahrt haben.
Grünes volles Licht gibt den Verkehr frei. Da das grüne Fahrzeug rechts abbiegt, muss es dem Fussgänger auf der Querstrasse den Vortritt lassen. Das Lichtsignal für den Fussgänger zeigt grün.
Grünes volles Licht gibt den Verkehr frei. Da das schwarze Fahrzeug links abbiegt, muss es dem Gegenverkehr und dem Fussgänger auf der Querstrasse den Vortritt lassen. Das Lichtsignal für den Fussgänger zeigt grün.
Grünes volles Licht bedeutet für das grüne Fahrzeug, dass es geradeaus freie Fahrt hat. Da das schwarze Fahrzeug links abbiegt, muss es dem entgegenkommenden grünen Fahrzeug und dem Fussgänger auf der Querstrasse den Vortritt gewähren. Dabei muss es an der Haltelinie warten, um die Kreuzung frei zu halten.
Der grüne Pfeil im Lichtsignal zeigt dem blauen Fahrzeug die vorgeschriebene Fahrtrichtung an. Der Fahrzeugführer hat freie Fahrt. Das Lichtsignal für den Fussgänger zeigt rot.
Der grüne Pfeil im Lichtsignal zeigt dem blauen Fahrzeug die vorgeschriebene Fahrtrichtung an. Da neben dem Lichtsignal gleichzeitig ein gelbes Licht blinkt, muss der Fahrzeugführer der Fussgängerin auf der Querstrasse den Vortritt gewähren. Das Lichtsignal für die Fussgängerin zeigt grün.
Die grünen Pfeile im Lichtsignal zeigen die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen an. Die Fahrzeuge haben freie Fahrt nach links und geradeaus. Die Lichtsignale für den blauen Wagen und für den Fussgänger zeigen rot.